Sitzungsmodalitäten
Sie sind eigenverantwortlich und selbstbestimmt
Die Sitzungsfrequenz und -dauer wird nach Ihrem persönlichen Bedarf vereinbart. Die Dauer der Behandlung ist ganz individuell und situationsabhängig und kann von ein oder zwei Sitzungen bis zu 20 Sitzungen betragen. Sie entscheiden, in Absprache mit mir, selbst über die Therapiedauer und -taktung. Und können jederzeit ohne Angabe von Gründen pausieren oder auch die Therapie beenden.
Honorar
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.
Die Rechnung können sie gegebenenfalls zur Kostenrechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. In diesem Fall zahlen Sie mir zunächst den vollen Betrag und erhalten gegebenenfalls eine (Teil-) Erstattung von Ihrer Versicherung..
Ausfallhonorar
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Patient/die Patientin dem Therapeuten ein Ausfallhonorar in Höhe einer Sitzungsstunde. Der Ausfallbetrag ist sofort zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient/die Patientin mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. In diesem Fall ist der Grund der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Heilpraktikerin.
Kostenerstattung
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten/der Patientin abzuklären. Ebenso hat diese/r das Erstattungsverfahren mit seiner/ihrer Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten / der Patientin zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch ist vom Patienten / von der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
(Quelle: VFP)