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Heilpraktikerin Psychotherapie

Ich darf keine körperlichen Erkrankungen behandeln

Heilpraktiker erhalten die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach einer erfolgreichen Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt. Als Heilpraktikerin eingeschränkt für den Bereich der Psychotherapie konzentriere ich mich auf die psychotherapeutische Arbeit. Gleichzeitig ist es mir untersagt, körperliche Erkrankungen zu behandeln. Dies obliegt Ärzten und („Voll-“) Heilpraktikern.

Selbstverständlich kann ich Ihnen kein Heilversprechen geben. Ich werde meine Fähigkeiten jedoch nach besten Wissen und Gewissen dazu einsetzen, Sie bestmöglich zu begleiten und die Therapie speziell an Ihre persönliche Situation und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Hierbei ist die Methodenfreiheit der Heilpraktiker (für Psychotherapie) von großem Nutzen.

Des Weiteren unterliegt meine Tätigkeit dem Datenschutz und der Schweigepflicht.

So werden weder Ihre Krankenkasse noch Dritte von mir über Ihr Anliegen, beziehungsweise die Therapie informiert. Das kann in Fällen von anstehenden Einstellungs- und/oder Verbeamtungsuntersuchungen oder einem eventuellen Versicherungswechsel von Bedeutung sein. Weitere Vorteile sind, dass beim Heilpraktiker Psychotherapie in der Regel keine langen Wartezeiten bestehen und keine ärztliche Überweisung notwendig ist.